GREATsolution
Kundenportal
Kostenloser Health Check

DSGVO Website-Check: Ist deine Seite rechtssicher?

Du gibst deine Domain ein. Wir prüfen Impressum, Datenschutzerklärung, Google Fonts, Cookies vor Consent und mehr - kostenlos, in 15 Sekunden.

Der DSGVO-Check gibt eine erste Einschätzung auf Basis öffentlich zugänglicher Daten - ohne Gewähr. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Die häufigsten DSGVO-Verstöße auf Websites - und wie der Check sie findet

Die drei häufigsten DSGVO-Verstöße auf deutschen Websites sind extern geladene Google Fonts, eine veraltete Datenschutzerklärung und Tracking-Skripte, die schon vor der Einwilligung laden. Unser kostenloser Check prüft genau diese Punkte - in 15 Sekunden, ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.

In unseren Scans deutscher Websites trägt die Mehrheit mindestens einen dieser Fehler. Meist nicht, weil die Betreiber schludrig sind - sondern weil es ihnen niemand gesagt hat. Das Theme bindet Google Fonts ein, der Generator liefert eine Datenschutzerklärung von vorgestern, das Tracking läuft ab Werk.

Das Risiko ist real, aber kein Grund zur Panik. Seit dem Google-Fonts-Urteil des Landgerichts München I (Az. 3 O 17493/20, 20.01.2022) sind Abmahnungen für solche Verstöße dokumentiert. Die gute Nachricht: Die meisten Fehler lassen sich in unter einer Stunde beheben, wenn man weiß, wo sie sitzen. Genau das zeigt dir dieser Check.

Was wir bei deinem DSGVO-Check prüfen

Wir holen die echten Seiten deiner Website, lesen sie aus und gleichen sie mit der aktuellen Rechtslage ab - kein oberflächlicher Ampel-Status, sondern konkrete Befunde.

Impressum - vorhanden und vollständig?

Ein fehlendes oder veraltetes Impressum ist der häufigste Abmahngrund überhaupt. Wir prüfen vier typische Fehler:

  • Veraltete Gesetzes-Verweise: Das Telemediengesetz (TMG) wurde im Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Wer im Impressum noch „§ 5 TMG" stehen hat, verweist auf ein Gesetz, das es nicht mehr gibt - abmahnfähig.
  • Fehlende Telefonnummer: Seit der Omnibus-Richtlinie 2022 ist eine schnelle Kontaktmöglichkeit Pflicht. Viele Impressum-Generatoren haben das bis heute nicht nachgezogen.
  • Falsche Steuerangabe: Die persönliche Steuernummer gehört nicht ins Impressum - damit lassen sich Scheinrechnungen stellen. Rein gehört die USt-IdNr., wenn vorhanden.
  • Toter Streitschlichtungslink: Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform wurde zum 20.07.2025 abgeschaltet. Wer den Link heute noch im Impressum hat, führt in die Irre - das ist abmahnfähig.

Datenschutzerklärung - aktuell oder Zeitkapsel?

Eine Datenschutzerklärung von 2018, die seitdem niemand angefasst hat, ist fast immer falsch. Wir prüfen auf drei verräterische Anzeichen:

  • „Privacy Shield": Das EU-US-Abkommen wurde 2020 vom Europäischen Gerichtshof gekippt (Schrems II). Wer es noch erwähnt, beschreibt einen Rechtsrahmen, den es nicht mehr gibt. Aktuell ist das „EU-US Data Privacy Framework" (seit Juli 2023).
  • „TTDSG" statt „TDDDG": Das Gesetz heißt seit Mai 2024 anders. Ein kleiner Unterschied, der zeigt: Die Erklärung wird nicht gepflegt.
  • Dienste-Abgleich: Wenn deine Website Google Analytics oder ähnliche Dienste nutzt, müssen diese in der Datenschutzerklärung stehen. Klingt selbstverständlich, fehlt aber regelmäßig.

Cookies und Tracking vor der Einwilligung

Ein Cookie-Banner allein reicht nicht. Entscheidend ist, ob deine Website Cookies oder Tracking-Skripte lädt, bevor der Besucher zugestimmt hat. Wir schauen uns den ersten HTTP-Response an - noch vor jeder Interaktion - und suchen nach bekannten Anbietern wie Google Analytics, Facebook Pixel oder Microsoft Clarity. Wer diese vor dem Consent lädt, verstößt gegen die DSGVO.

YouTube und Google Maps ohne Fassade

Eine direkt eingebettete Google-Maps-Karte oder ein YouTube-Video sendet bereits Daten an Google, bevor jemand irgendwo geklickt hat. Sauber ist die Zwei-Klick-Lösung: ein neutraler Platzhalter, der den echten Inhalt erst nach aktivem Klick lädt. Wir erkennen direkte Embeds ohne diese Fassade.

Google Fonts und die DSGVO - warum das so oft schiefgeht

Google Fonts sind der mit Abstand häufigste DSGVO-Befund, weil fast jeder sie nutzt, ohne es zu merken. Ein Theme wählt eine Schriftart und lädt sie automatisch von fonts.googleapis.com. Dabei sendet der Browser deines Besuchers seine IP-Adresse an Google - ohne Einwilligung, im Hintergrund.

Das Urteil: Das Landgericht München I entschied am 20.01.2022 (Az. 3 O 17493/20), dass diese ungefragte Datenweitergabe das Persönlichkeitsrecht verletzt - und sprach 100 Euro Schadensersatz pro Betroffenem zu. Das löste eine Welle von Abmahnschreiben aus.

Die Lösung ist simpel: Google Fonts lokal hosten. Die Schriftarten einmal herunterladen, auf dem eigenen Server ablegen, fertig - kein Drittland-Transfer mehr. Unser Check erkennt zuverlässig, ob deine Website Fonts noch von Google-Servern lädt.

Die acht häufigsten DSGVO-Fehler im Überblick

Sortiert nach Häufigkeit in unseren Scans - der erste ist der mit Abstand häufigste:

  1. Google Fonts extern geladen - leicht zu beheben, sobald man davon weiß.
  2. Datenschutzerklärung veraltet - generiert, eingefügt, vergessen.
  3. Cookies vor dem Consent - Banner vorhanden, aber das CMS setzt trotzdem schon einen Cookie.
  4. Tracking vor dem Consent - Analytics oder Pixel laufen ab dem ersten Seitenaufruf.
  5. Telefonnummer fehlt im Impressum - seit 2022 Pflicht, oft ignoriert.
  6. Toter Streitschlichtungslink - seit Juli 2025 abmahnfähig.
  7. YouTube oder Maps direkt eingebettet - Datenabfluss ohne Fassade.
  8. „Privacy Shield" in der Datenschutzerklärung - existiert seit 2020 nicht mehr.

Häufige Fragen zum DSGVO-Check

Ja, der Check ist kostenlos und ohne Anmeldung. Du gibst deine Domain ein und bekommst das Ergebnis - keine E-Mail-Adresse, keine Registrierung. Ob du uns danach beauftragst, entscheidest du.

Gerade ältere Websites tragen oft mehrere DSGVO-Fehler. Viele wurden vor 2022 gebaut - vor dem Google-Fonts-Urteil des LG München, vor der Telefonnummer-Pflicht im Impressum, vor dem Ende von Privacy Shield. Was damals korrekt war, ist heute häufig veraltet.

Nicht automatisch. Ein Cookie-Banner hilft nur, wenn deine Website keine Cookies oder Tracking-Skripte lädt, bevor der Besucher zustimmt. Genau das prüfen wir: Was passiert beim ersten Seitenaufruf, noch vor jedem Klick?

Für extern geladene Google Fonts sprach das LG München I 2022 (Az. 3 O 17493/20) 100 Euro Schadensersatz pro Betroffenem zu. Bei Abmahnungen kommen Anwaltskosten hinzu, bei Beschwerden bei der Datenschutzbehörde sind Bußgelder möglich. Die meisten Fehler lassen sich aber schnell beheben.

Die meisten ja. Google Fonts lokal hosten dauert etwa eine halbe Stunde, die Datenschutzerklärung lässt sich mit einem guten Generator aktualisieren. Cookies oder Tracking vor dem Consent brauchen manchmal technische Hilfe - dabei unterstützen wir.

Nein. Der Check gibt eine fundierte erste Einschätzung auf Basis öffentlich abrufbarer Daten und der aktuellen Rechtslage. Für eine rechtsverbindliche Bewertung im Einzelfall ist eine Anwältin oder ein Anwalt zuständig.

Was jetzt?

Der Check zeigt dir, wo deine Website steht. Vieles kannst du selbst beheben - für alles andere sind wir da. Kein Projektmanager, kein Callcenter: Du redest direkt mit den Leuten, die es bauen.

Probleme gefunden und keine Lust, dich selbst durch Themes und Datenschutz-Generatoren zu wühlen? Schreib uns direkt.

Fachlicher Hintergrund: Carsten Tauber, GREATsolution - seit über 15 Jahren Webentwicklung und WordPress-Wartung. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Stand Juni 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Datenbasierte Studien zu diesem Thema

Tiefergehende Analysen auf Basis echter Website-Scans.